Versicherungsbroker spielen eine entscheidende Rolle im Versicherungsmarkt. Sie fungieren als Vermittler zwischen Versicherungsgesellschaften und Kunden und helfen diesen, die besten Versicherungsprodukte zu finden. Ein wesentlicher Aspekt ihrer Arbeit ist die Vergütung, die sie für ihre Dienstleistungen erhalten. Diese Vergütung kann in Form von Courtagen oder Provisionen erfolgen. In diesem Artikel werden wir diese beiden Vergütungsformen, ihre Berechnung und ihre Auswirkungen auf die Versicherungsberatung näher beleuchten.
Was sind Courtagen und Provisionen?
In der Versicherungsbranche sind Courtagen und Provisionen zwei gängige Formen der Vergütung für Versicherungsbroker. Die Courtage ist eine jährliche Gebühr, die in der Regel von der Höhe der Versicherungsprämie des jeweiligen versicherten Unternehmens abhängt. Eine Provision hingegen wird in der Regel einmalig beim Abschluss eines Versicherungsvertrags gezahlt.
Wie werden Courtagen berechnet?
Die Höhe der Courtage hängt von der Höhe der Versicherungsprämie des jeweiligen versicherten Unternehmens ab. Sie wird in der Regel jährlich bezahlt und kann zwischen 3% und 20% der jährlichen Versicherungsprämie des Kunden betragen. Die Kosten dafür sind in jedem Versicherungsvertrag bereits eingepreist, unabhängig davon, ob der Kunde über einen Broker oder eine Versicherungsgesellschaft direkt betreut wird.
Provisionen und ihre Auswirkungen auf die Beratung
Versicherungsagenten erhalten oft einen großen Teil ihres Lohns in Form von Provisionen – in der Regel über 70%. Dies kann jedoch in der Beratung ein Problem darstellen, da es zu einem Fokus auf den Verkauf statt auf die Beratung führen kann.
Courtagen im Bereich der beruflichen Vorsorge
Im Bereich der beruflichen Vorsorge wurden die Courtagen und die Brokervergütung bereits oftmals diskutiert. Es gibt Befürchtungen, dass die aktuelle Regelung der Courtagen für Broker zu einer Benachteiligung kleinerer Arbeitgeber führen könnte, die sich eine Beratung durch einen Broker möglicherweise nicht leisten können oder wollen. Dies könnte die Suche nach der passenden Vorsorgelösung oder das Aushandeln von günstigen Konditionen erschweren.
Principal-Agent Problematik und Brokerentschädigung in der 2.Säule (BVG)
Die „Principal-Agent“-Problematik in der beruflichen Vorsorge ist ein zentrales Thema in der aktuellen Diskussion. Es handelt sich dabei um eine Situation, in der Broker und Makler, die als Vermittler zwischen den Arbeitgebern (den „Principals“) und den Pensionskassen (den „Agents“) agieren, einen Fehlanreiz haben, da ihre Entschädigung von den Pensionskassen und nicht von den Arbeitgebern kommt. Dies führt zu einer Situation, in der Broker und Makler möglicherweise nicht unabhängig beraten können, da sie dazu neigen könnten, Arbeitgeber zu Pensionskassen mit hohen Provisionen zu lotsen. Darüber hinaus beteiligen sich die Versicherten indirekt an den Brokerentschädigungen über die Verwaltungskosten, obwohl laut Art. 11 BVG die Arbeitgeber dafür verantwortlich sind.
Diese Situation hat zu intensiven Diskussionen geführt, insbesondere in Bezug auf die Frage, wer für diese Dienstleistungen bezahlen sollte. Es gibt Vorschläge, dass die Arbeitgeber, die die Dienstleistungen in Auftrag geben, auch für diese bezahlen sollten. Dies würde dazu beitragen, die Unabhängigkeit der Beratung zu gewährleisten und die „Principal-Agent“-Problematik zu mildern.
Eine mögliche Lösung für dieses Problem könnte die Rückerstattung der Courtagen an die Kunden sein. Dies würde dazu beitragen, die Kosten transparenter zu machen und die Unabhängigkeit der Beratung zu stärken. Diese Lösung könnte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) attraktiv sein, die oft auf Beratung angewiesen sind und für die die Kosten ein wichtiger Faktor sind.
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Lösung nur ein vorübergehender Ansatz sein könnte, bis sich die Regulierung der Entschädigung in der 2. Säule ändert. Es gibt bereits Diskussionen und Vorschläge zur Regulierung der Vermittlungstätigkeiten, einschließlich der Einführung strengerer Regeln und der Begrenzung der Vergütung für Broker und Makler. Diese Änderungen könnten dazu beitragen, die „Principal-Agent“-Problematik zu lösen und eine fairere und transparentere Situation in der beruflichen Vorsorge zu schaffen.
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