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Jedes Unternehmen ist anders und wir wissen, dass jedes seine eigenen Risiken und Herausforderungen hat. Wir bieten massgeschneiderte Lösungen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
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Mehr als nur Versicherungsbroking, Vertragsbewirtschaftung und Risk Management. Wir kennen Ihre Risiken und Herausforderungen und helfen Ihnen diese zu meistern.
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Was zeichnet uns als Versicherungsbroker für Unternehmen aus?
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Unser Leistungsspektrum umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen für Start-Ups, KMU und Konzerne.
Wir verstehen die Prozesse und Herausforderungen, die mit der Gründung, dem Betrieb und dem Wachstum eines Unternehmens verbunden sind. Mit unserer Expertise und Erfahrung als Versicherungsbroker für Unternehmen können wir Ihnen helfen, diese Herausforderungen zu meistern und erfolgreich zu sein.
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Versicherungsbroker: Courtagen und Provisionen im Fokus
Versicherungsbroker spielen eine entscheidende Rolle im Versicherungsmarkt. Sie fungieren als Vermittler zwischen Versicherungsgesellschaften und Kunden und helfen diesen, die besten Versicherungsprodukte zu finden. Ein wesentlicher Aspekt ihrer Arbeit ist die Vergütung, die sie für ihre Dienstleistungen erhalten. Diese Vergütung kann in Form von Courtagen oder Provisionen erfolgen. In diesem Artikel werden wir diese beiden Vergütungsformen, ihre Berechnung und ihre Auswirkungen auf die Versicherungsberatung näher beleuchten.
Was sind Courtagen und Provisionen?
In der Versicherungsbranche sind Courtagen und Provisionen zwei gängige Formen der Vergütung für Versicherungsbroker. Die Courtage ist eine jährliche Gebühr, die in der Regel von der Höhe der Versicherungsprämie des jeweiligen versicherten Unternehmens abhängt. Eine Provision hingegen wird in der Regel einmalig beim Abschluss eines Versicherungsvertrags gezahlt.
Wie werden Courtagen berechnet?
Die Höhe der Courtage hängt von der Höhe der Versicherungsprämie des jeweiligen versicherten Unternehmens ab. Sie wird in der Regel jährlich bezahlt und kann zwischen 3% und 20% der jährlichen Versicherungsprämie des Kunden betragen. Die Kosten dafür sind in jedem Versicherungsvertrag bereits eingepreist, unabhängig davon, ob der Kunde über einen Broker oder eine Versicherungsgesellschaft direkt betreut wird.
Provisionen und ihre Auswirkungen auf die Beratung
Versicherungsagenten erhalten oft einen großen Teil ihres Lohns in Form von Provisionen - in der Regel über 70%. Dies kann jedoch in der Beratung ein Problem darstellen, da es zu einem Fokus auf den Verkauf statt auf die Beratung führen kann.
Courtagen im Bereich der beruflichen Vorsorge
Im Bereich der beruflichen Vorsorge wurden die Courtagen und die Brokervergütung bereits oftmals diskutiert. Es gibt Befürchtungen, dass die aktuelle Regelung der Courtagen für Broker zu einer Benachteiligung kleinerer Arbeitgeber führen könnte, die sich eine Beratung durch einen Broker möglicherweise nicht leisten können oder wollen. Dies könnte die Suche nach der passenden Vorsorgelösung oder das Aushandeln von günstigen Konditionen erschweren.
Principal-Agent Problematik und Brokerentschädigung in der 2.Säule (BVG)
Die "Principal-Agent"-Problematik in der beruflichen Vorsorge ist ein zentrales Thema in der aktuellen Diskussion. Es handelt sich dabei um eine Situation, in der Broker und Makler, die als Vermittler zwischen den Arbeitgebern (den "Principals") und den Pensionskassen (den "Agents") agieren, einen Fehlanreiz haben, da ihre Entschädigung von den Pensionskassen und nicht von den Arbeitgebern kommt. Dies führt zu einer Situation, in der Broker und Makler möglicherweise nicht unabhängig beraten können, da sie dazu neigen könnten, Arbeitgeber zu Pensionskassen mit hohen Provisionen zu lotsen. Darüber hinaus beteiligen sich die Versicherten indirekt an den Brokerentschädigungen über die Verwaltungskosten, obwohl laut Art. 11 BVG die Arbeitgeber dafür verantwortlich sind.
Diese Situation hat zu intensiven Diskussionen geführt, insbesondere in Bezug auf die Frage, wer für diese Dienstleistungen bezahlen sollte. Es gibt Vorschläge, dass die Arbeitgeber, die die Dienstleistungen in Auftrag geben, auch für diese bezahlen sollten. Dies würde dazu beitragen, die Unabhängigkeit der Beratung zu gewährleisten und die "Principal-Agent"-Problematik zu mildern.
Eine mögliche Lösung für dieses Problem könnte die Rückerstattung der Courtagen an die Kunden sein. Dies würde dazu beitragen, die Kosten transparenter zu machen und die Unabhängigkeit der Beratung zu stärken. Diese Lösung könnte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) attraktiv sein, die oft auf Beratung angewiesen sind und für die die Kosten ein wichtiger Faktor sind.
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Lösung nur ein vorübergehender Ansatz sein könnte, bis sich die Regulierung der Entschädigung in der 2. Säule ändert. Es gibt bereits Diskussionen und Vorschläge zur Regulierung der Vermittlungstätigkeiten, einschließlich der Einführung strengerer Regeln und der Begrenzung der Vergütung für Broker und Makler. Diese Änderungen könnten dazu beitragen, die "Principal-Agent"-Problematik zu lösen und eine fairere und transparentere Situation in der beruflichen Vorsorge zu schaffen.
Hier erfahren Sie mehr über Versicherungsbroker
Versicherungsbroker in der Schweiz: Ein innovatives Modell der Zusammenarbeit
Regulierung und Aufsicht von Versicherungsbrokern in der Schweiz
Versicherungsbroker, auch bekannt als Versicherungsvermittler, spielen eine entscheidende Rolle in der Schweizer Versicherungslandschaft. Versicherungsbroker in der Schweiz Sie sind ungebundene Vermittler im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes und unterstehen der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Um als Versicherungsbroker tätig zu sein, müssen sie sich in ein öffentliches Register eintragen lassen. Voraussetzungen für die Eintragung sind eine ausreichende berufliche Qualifikation und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder die Stellung gleichwertiger finanzieller Sicherheiten.
Die Rolle eines Versicherungsbroker in der Schweiz
Versicherungsbroker, manchmal auch als Versicherungsmakler bezeichnet, sind Beauftragte des Versicherungskunden und haben, im Gegensatz zu Versicherungsagenten, keinen Auftrag vom Versicherungsunternehmen. Sie vermitteln Versicherungsverträge und beraten den Versicherungsnehmer. In der Praxis überwachen sie entweder das gesamte Versicherungsportfolio ihres Klienten oder den Versicherungsschutz zu einem bestimmten Risiko.
Vertragsverhältnis und Vergütung
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsbroker wird in einem Maklervertrag geregelt. Zu den Aufgaben des Brokers gehören umfassende und dauernde Aufklärungs- und Beratungspflichten hinsichtlich der Risiken sowie zu den bestehenden und zu neuen Deckungsmöglichkeiten und der Produktauswahl. Der Versicherungsbroker kann auch die Vollmacht erhalten, um die Versicherungsverträge für seinen Klienten abzuschließen. Die Vergütung des Brokers erfolgt im bis anhin gängigen Modell durch das Versicherungsunternehmen.
Die Vorteile eines Versicherungsbrokers
Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsbroker bietet eine Reihe von Vorteilen. Erstens haben Versicherungsbroker Zugang zu einer Vielzahl von Versicherungsprodukten und -anbietern, was bedeutet, dass sie in der Lage sind, eine breite Palette von Optionen zu vergleichen und die beste Lösung für die spezifischen Bedürfnisse und Umstände eines Kunden zu finden.
Zweitens bietet die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsbroker den Vorteil einer einzigen Ansprechperson für alle Versicherungsverträge. Dies kann den Verwaltungsprozess erheblich vereinfachen und dazu beitragen, dass alle Versicherungsangelegenheiten effizient und effektiv gehandhabt werden.
Drittens sind Versicherungsbroker im Schadenfall unabhängig. Sie vertreten die Interessen ihrer Kunden gegenüber der Versicherungsgesellschaft, was dazu beitragen kann, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Ansprüche ihrer Kunden fair und vollständig bearbeitet werden.
Ein innovatives Modell der Zusammenarbeit: Die Rückerstattung von Courtagen
Einige wenige und fortschrittliche Versicherungsbroker in der Schweiz, haben ein innovatives Modell der Zusammenarbeit eingeführt, das darauf abzielt, das sogenannte "Principal-Agent-Problem" zu überwinden. Dieses Problem tritt auf, wenn ein Agent (in diesem Fall der Versicherungsbroker) möglicherweise nicht im besten Interesse des Prinzipals (des Kunden) handelt.
Dieses neue Modell der Zusammenarbeit beinhaltet die Rückerstattung von Courtagen an die Kunden. Durch die Rückgabe der vom Versicherungsunternehmen gezahlten Courtagen an die Kunden stellt dieses Modell sicher, dass die Interessen des Kunden stets an erster Stelle stehen und dass der Broker motiviert ist, im besten Interesse des Kunden zu handeln.
Darüber hinaus verlangen diese Versicherungsbroker für ihre Dienstleistungen einen vorab klar definierten Preis. Dies ermöglicht eine vollständige Unabhängigkeit von Provisionen und Courtagen und stellt sicher, dass alle Kunden, unabhängig von ihrer Unternehmensgrösse, eine bestmögliche Betreuung erhalten.
Zusätzliche Vorteile für kleine und mittlere bis grosse Unternehmen
Für sehr kleine Unternehmen bietet dieses Modell den Vorteil, dass die Qualität der Betreuung besonders hoch ist. Da die Vergütung des Brokers nicht von der Prämienhöhe der jeweiligen Versicherungsverträge abhängt. Für mittlere bis grosse Unternehmen kann sich daraus sogar ein finanzieller Mehrwert ergeben. Konkret bedeutet das, dass die Kosten für die Dienstleistung niedriger sein können als die Rückerstattung der Courtagen, was zu einer positiven Differenz für den Kunden führt.
Darüber hinaus können Unternehmen die Rückerstattung für Mitarbeiter-Incentives verwenden, was die Attraktivität des Unternehmens für Mitarbeiter steigern kann. Ein mögliches Beispiel dafür ist eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an einer Zusatzkrankenversicherung für Mitarbeiter. Dies kann letztendlich dem Unternehmen selbst Vorteile bringen, da gesunde Mitarbeiter weniger Ausfälle haben und damit Unterstützung für Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Behandlungen erhalten.
Fazit
Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsbroker in der Schweiz, der ein Modell der Courtagen-Rückerstattung anbietet, bietet eine Reihe von Vorteilen. Neben den traditionellen Vorteilen eines Versicherungsbrokers, wie dem Zugang zu einer breiten Palette von Versicherungsprodukten, einer einzigen Ansprechperson für alle Versicherungsverträge und Unabhängigkeit im Schadenfall, bietet dieses Modell zusätzliche Vorteile in Bezug auf Transparenz, Kundenorientierung und finanziellen Mehrwert. Für Unternehmen, die derzeit direkt von einer Versicherungsgesellschaft betreut werden, kann die Zusammenarbeit mit einem solchen Versicherungsbroker in der Schweiz erhebliche Vorteile bieten.
Hier mehr zum Thema Courtage, Provisionen und Brokervergütung in der 2. Säule (BVG)
Q&A zum Thema Versicherungsbroker in der Schweiz
Wie wählt man den richtigen Versicherungsbroker in der Schweiz aus?
Bei der Auswahl eines Versicherungsbrokers sollten Sie dessen Erfahrung, Fachwissen, Reputation und Kundenservice berücksichtigen. Es ist auch wichtig, einen Broker zu wählen, der Zugang zu einer breiten Palette von Versicherungsprodukten und -anbietern hat und der in der Lage ist, Ihre spezifischen Bedürfnisse und Umstände zu verstehen und zu berücksichtigen.
Wie wird man ein Versicherungsbroker in der Schweiz?
Um ein Versicherungsbroker in der Schweiz zu werden, müssen Sie eine ausreichende berufliche Qualifikation nachweisen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen oder gleichwertige finanzielle Sicherheiten stellen. Sie müssen sich auch in ein öffentliches Register eintragen lassen und unterstehen der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsbroker und einem Versicherungsagenten?
Der Hauptunterschied zwischen einem Versicherungsbroker und einem Versicherungsagenten besteht darin, dass ein Broker unabhängig ist und im besten Interesse des Kunden handelt, während ein Agent oder Versicherungsvertreter für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft arbeitet und nur deren Produkte verkauft.
Was bedeutet es, wenn ein Versicherungsbroker in der Schweiz Courtagen an die Kunden zurückerstattet?
Wenn ein Versicherungsbroker Courtagen an die Kunden zurückerstattet, bedeutet das, dass die vom Versicherungsunternehmen gezahlten Courtagen an den Kunden zurückgegeben wird. Dieses Modell stellt sicher, dass die Interessen des Kunden stets an erster Stelle stehen und dass der Broker motiviert ist, im besten Interesse des Kunden zu handeln.
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Arbeitszeugnis erstellen und lesen: Ihr umfassender Leitfaden zu Arbeitszeugnissen in der Schweiz
Arbeitszeugnisse sind ein wesentlicher Bestandteil der beruflichen Laufbahn in der Schweiz. Sie dienen als Nachweis für Ihre Fähigkeiten, Leistungen und Verhaltensweisen in früheren Anstellungen. Doch was genau ist ein Arbeitszeugnis? Wer hat Anspruch darauf und wie sollte es strukturiert sein? In unserem umfassenden Q&A und den dazugehörigen Tipps und Tricks erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Arbeitszeugnisse in der Schweiz. Egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, diese Informationen werden Ihnen dabei helfen, das Beste aus Ihren Arbeitszeugnissen herauszuholen.
Arbeitszeugnisse erstellen und lesen
Das grosse Q&A: Arbeitszeugnisse in der Schweiz
Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument, das von einem Arbeitgeber ausgestellt wird, um die Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters während seiner Anstellung zu bewerten. In der Schweiz haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das sie jederzeit während und nach ihrem Arbeitsverhältnis anfordern können.
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz hat das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Dies gilt während des Arbeitsverhältnisses, bei dessen Auflösung und nach dessen Beendigung. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann nicht im Voraus abgetreten werden.
Wie lange ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gültig?
Der Anspruch auf Ausstellung oder Korrektur eines Arbeitszeugnisses verjährt nach zehn Jahren.
Wer sollte ein Arbeitszeugnis unterzeichnen?
Arbeitszeugnisse sollten von Personen mit Vorgesetztenfunktion unterzeichnet werden. Es wird empfohlen, dass der direkte Vorgesetzte und gegebenenfalls die nächsthöhere vorgesetzte Person zusammen mit dem Personaldienst das Zeugnis unterzeichnen.
Was sind die Grundprinzipien eines Arbeitszeugnisses?
Ein Arbeitszeugnis muss wahr, wohlwollend formuliert und charakteristisch für das zu bewertende Arbeitsverhältnis sein. Es darf keine falschen Angaben enthalten und muss vollständig sein. Negative Aspekte, die relevant für die Leistung und das Verhalten waren und das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt haben, müssen erwähnt werden.
Was sind die verschiedenen Arten von Arbeitszeugnissen?
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen, darunter das qualifizierte Arbeitszeugnis (Vollzeugnis), die Arbeitsbestätigung und das Zwischenzeugnis. Ein Vollzeugnis gibt Auskunft über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters sowie die Gründe für die Beendigung. Eine Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein Zwischenzeugnis kann jederzeit verlangt werden und entspricht inhaltlich dem Vollzeugnis.
Wie sollte ein Arbeitszeugnis strukturiert sein?
Ein Arbeitszeugnis sollte klar als solches gekennzeichnet sein und folgende Elemente enthalten: Personalien des Mitarbeiters, Stellung im Betrieb, Beschreibung der Aufgaben, Darstellung des Fachwissens, Beurteilung von Leistung und Verhalten, Austrittsgrund und ein Schlusssatz, in dem dem Mitarbeiter für die Zusammenarbeit gedankt wird.
Wie sollte man ein Zeugnis interpretieren?
Bei der Interpretation eines Arbeitszeugnisses sollte man auf die Tätigkeitsdauer, den Inhalt der Tätigkeit, die Leistung und Verhaltensweisen sowie den Grund des Ausscheidens achten. Es ist wichtig, das Zeugnis im Kontext zu betrachten und nicht nur auf der Grundlage eines einzelnen Dokuments zu urteilen.
Tipps und Tricks rund ums Arbeitszeugnis in der Schweiz
Für Arbeitgeber
- Wahrheit und Wohlwollen: Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wohlwollend und wahrheitsgetreu formuliert sein. Es sollte keine falschen Angaben enthalten und muss vollständig sein. Negative Aspekte, die relevant für die Leistung und das Verhalten waren und das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt haben, müssen erwähnt werden.
- Achten Sie auf die Formulierungen: Die Formulierungen im Arbeitszeugnis haben eine große Bedeutung. Zum Beispiel entspricht die Formulierung "Sie führte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus" der Note 4, während "Er führte alle Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit aus" der Note 6 entspricht.
- Ausstellung des Arbeitszeugnisses: Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, spätestens am letzten Arbeitstag, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis aushändigen.
- Unterschrift: Arbeitszeugnisse sollten von Personen mit Vorgesetztenfunktion unterzeichnet werden. Es wird empfohlen, dass der direkte Vorgesetzte und gegebenenfalls die nächsthöhere vorgesetzte Person zusammen mit dem Personaldienst das Zeugnis unterzeichnen.
- Klare Strukturierung: Ein Arbeitszeugnis sollte klar strukturiert sein und folgende Elemente enthalten: Personalien des Mitarbeiters, Stellung im Betrieb, Beschreibung der Aufgaben, Darstellung des Fachwissens, Beurteilung von Leistung und Verhalten, Austrittsgrund und ein Schlusssatz, in dem dem Mitarbeiter für die Zusammenarbeit gedankt wird.
- Verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen: Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen, darunter das qualifizierte Arbeitszeugnis (Vollzeugnis), die Arbeitsbestätigung und das Zwischenzeugnis. Wählen Sie die Art des Zeugnisses, die am besten zur Situation passt.
- Begründung von Änderungen: Wenn ein Mitarbeiter Änderungen in seinem Arbeitszeugnis wünscht, muss er diese gegenüber dem Vorgesetzten belegen können. Als Arbeitgeber müssen Sie im Gegenzug Ihre Argumente begründen.
Für Arbeitnehmer
- Anspruch auf Arbeitszeugnis: Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz hat das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Dies gilt während des Arbeitsverhältnisses, bei dessen Auflösung und nach dessen Beendigung. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann nicht im Voraus abgetreten werden.
- Verjährungsfrist: Der Anspruch auf Ausstellung oder Korrektur eines Arbeitszeugnisses verjährt nach zehn Jahren.
- Zwischenzeugnisse: Es wird empfohlen, sich auch Zwischenzeugnisse ausstellen zu lassen, um bei einem Stellenwechsel über die notwendigen Bewerbungspapiere zu verfügen.
- Interpretation des Arbeitszeugnisses: Bei der Interpretation eines Arbeitszeugnisses sollte man auf die Tätigkeitsdauer, den Inhalt der Tätigkeit, die Leistung und Verhaltensweisen sowie den Grund des Ausscheidens achten. Es ist wichtig, das Zeugnis im Kontext zu betrachten und nicht nur auf der Grundlage eines einzelnen Dokuments zu urteilen.
- Wenn das Arbeitszeugnis nicht ausgehändigt wird: Sollten Sie das Arbeitszeugnis nicht termingerecht erhalten, suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem alten Arbeitgeber. Oft ersparen Sie sich so den juristischen Weg. Drückt sich der Chef weiterhin vor seinen Pflichten, ermahnen Sie ihn schriftlich.
- Bewerbung ohne Arbeitszeugnis: Wenn Sie sich bewerben möchten, aber immer noch auf das Arbeitszeugnis warten, bewerben Sie sich trotzdem! Erwähnen Sie am Schluss des Motivationsschreibens, dass Ihnen das Arbeitszeugnis noch nicht ausgehändigt wurde und Sie dieses unmittelbar nach Erhalt nachreichen werden.
- Anspruch auf verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen: Sie können nicht nur ein Vollzeugnis, sondern auch Zwischenzeugnisse und Arbeitsbestätigungen verlangen. Sie müssen dafür keine Begründungen abgeben.
- Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Vorgesetzten: Wenn Sie mit einem besseren Zeugnis gerechnet haben, bereiten Sie sich seriös auf das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten vor. Bringen Sie Belege wie Zwischenzeugnisse, Qualifikationsgespräche, schriftliches Lob usw. mit.
- Verständnis der Codierung: Achten Sie auf die Codierung im Arbeitszeugnis. Wenn am Schluss vermerkt ist, dass das Zeugnis ohne Codierung verfasst wurde, dürfen Sie dies wörtlich nehmen.
- Zwischenzeugnis bei Kündigung: Bei einer Kündigung Ihrerseits empfehlen wir, gerade im Anschluss ein Zwischenzeugnis zu verlangen, um dieses den Bewerbungen beilegen zu können.
- Regelmäßige Anforderung von Zwischenzeugnissen: Es wird allen Angestellten geraten, von Zeit zu Zeit ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Und zwar frühestens 1,5 Jahre nach Anstellungsbeginn oder vor einem bevorstehenden Vorgesetztenwechsel.
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